Ihre Praxiszeit / praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung sollten Sie in einer Einrichtung absolvieren, die auch für die praktische Ausbildung im Rahmen der Pflichteinsätze (Einsätze II.1-II.3 gemäß Anlage 7 PflAPrV) in Betracht kommen. Ihre Einrichtung muss qualifiziert sein, Ausbildungsplätze (entweder als Träger der praktischen Ausbildung oder im Rahmen der Bereitstellung von Praxisplätzen zur Durchführung von Pflichteinsätzen) anzubieten und über eine Praxisanleitung verfügen.
Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall, sobald Sie eine Praxiseinrichtung gefunden haben, damit wir abstimmen können, ob diese den Vorgaben entspricht. Bitte nutzen Sie folgende E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.